Bei Auslandsreisen müssen Eltern ab sofort auch an die Ausweispapiere ihrer Kinder denken. Denn Sprösslinge brauchen vom 26. Juni an eigene Reisedokumente. Ob Reisepass oder Personalausweis hängt vom Alter des Kindes und vom Reiseziel ab.
Kindesalter und Reiseziel sind entscheidend
Der Eintrag im Pass der Eltern ist für ein Kind ab dem 26. Juni diesen Jahres nicht mehr gültig. Ein neues Reisedokument muss also her – aber welches? Kinderpass, Reisepass, Personalausweis – die Auswahl ist groß. Bei der Suche nach dem richtigen Dokument müssen Kosten, Alter des Kindes und Reiseziel beachtet werden.
Warum werden die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig?
Das ist eine EU-Vorschrift. Sie stammt aus dem Mai 2009, als die entsprechende EU-Passverordnung geändert wurde. Damals wurde das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ ergänzt. „Es dient der Sicherheit, wenn jede Person ihren eigenen Pass hat“, heißt es in dem Dokument. Damals wurde auch beschlossen, dass diese Regelung am 26. Juni 2012 in Kraft treten soll. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Aber gilt der Pass mit dem Kindereintrag danach noch?
Ja. Das ist in der EU-Passverordnung ganz klar geregelt: „Für den Inhaber des Dokuments wird die ursprüngliche Gültigkeit (…) nicht beeinträchtigt.“ Eltern müssen also – wenn das Gültigkeitsdatum ihrer Pässe noch nicht überschritten ist – keine neuen Dokumente beantragen. Gültige Pässe mit ungültigem Kindereintrag könnten sich nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Wo beantrage ich ein Reisedokument für meine Kinder?
Das muss bei einem Bürgerbüro oder einer Meldebehörde erledigt werden. Im Internet kann bei vielen dieser Behörden ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu verkürzen. Das Kind muss in jedem Fall mit zur Behörde. Eltern, die mit ihrem Nachwuchs eine Reise außerhalb Deutschlands unternehmen wollen, sollten die entsprechenden Ausweise sobald wie möglich beantragen.
Welches Dokument beantrage ich?
Das hängt in erster Linie vom Alter des Kindes ab. Je nach Dokument, unterscheiden sich auch Kosten, mitzubringende Unterlagen und Wartezeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig oder bis das Kind 12 Jahre alt wird. Außerdem müssen die Geburtsurkunde und ein Foto eingereicht werden. Der Kinderreisepass kann in vielen Behörden sofort ausgestellt werden und kostet 13 Euro. Für 6 Euro kann das Dokument verlängert werden.
Ein elektronischer Reisepass wird normalerweise für Kinder ab 12 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern aber auch schon früher. Der Pass ist bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, danach 10 Jahre. Er kann nicht verlängert werden. Der Antrag für einen Reisepass muss von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern des Kindes gestellt werden. Dort müssen außerdem ein Foto und die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Der elektronische Reisepass kostet bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Seine Ausstellung dauert ungefähr vier bis sechs Wochen. Ein Expresspass wird innerhalb von drei Werktagen geliefert, kostet aber zusätzlich 32 Euro.
Ein Personalausweis wird normalerweise nur für Menschen ab 16 Jahren ausgestellt, auf Wunsch der Eltern schon früher. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Ausweis bestellen. Es müssen ein Foto und die Geburtsurkunde eingereicht werden. Bis zum 24. Lebensjahr betragen die Gebühren für den 6 Jahre gültigen neuen Personalausweis 22,80 Euro. Die Wartezeit beträgt drei bis vier Wochen.
Wovon hängt es ab, welches dieser Dokumente ich beantragen sollte?
Neben dem Alter des Kindes hängt es vom Reiseziel ab. Mit welchem Dokument ein Kind über die Grenze gelassen wird, entscheidet jedes Land selbst. Vor Reiseantritt sollte man sich deshalb über die Einreisebedingungen informieren, beispielsweise auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes oder beim Reiseveranstalter. Im Schengen-Raum, zu dem neben den 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein gehören, reicht der Personalausweis, alle anderen Dokumente gelten aber auch. In fast allen anderen Ländern wird ein Kinderpass anerkannt. Es gibt allerdings Ausnahmen, zum Beispiel die USA, wo nur der elektronische Reisepass anerkannt wird.
Mein Kind hat noch einen gültigen Kinderausweis. Kann es den noch benutzen?
Der Kinderausweis wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Wenn ein Kind noch einen gültigen Kinderausweis hat, kann es mit dem auch reisen – vorausgesetzt das Zielland akzeptiert ihn.
Muss ich noch an weitere Dokumente für mein Kind denken?
Falls beispielsweise die Großeltern oder nur ein Elternteil mit dem Kind unterwegs ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Personensorgevollmacht. Dabei handelt es sich um ein Blatt Papier, auf dem steht, dass beispielsweise die Großeltern entscheidungsbefugt sind und den Auftrag haben, für das Kind während der Dauer der Reise zu sorgen. Manche Länder verlangen diese Dokument sogar bei der Einreise.